Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge sieht bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen zu den folgenden Zeitpunkten vor:

  1. Screening: 9.–12. SSW
  2. Screening: 19.–22. SSW
  3. Screening: 29.–32. SSW

Der häufig geäußerte Wunsch angehender Eltern nach zusätzlichen Ultraschall- Untersuchungen ist nachvollziehbar. Sie ermöglichen den Patientinnen nicht nur eine frühzeitige und kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung ihres ungeborenen Kindes, sondern können auch für die Vorsorge, Früherkennung und damit für das persönliche Sicherheitsgefühl sinnvoll sein.

Wir sind in unserer Praxis mit den modernen Ultraschallgeräten bestens ausgestattet und führen diese Untersuchungen routinemäßig durch. Für den Fall, dass eine familiäre Vorbelastung besteht oder sich aus den drei vorgesehenen Screening-Untersuchungen auffällige Befunde ergeben, werden Kontrollen und weiterführende Untersuchungen von der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge abgedeckt.

Wir beraten Sie gerne, welche Vorsorge für Sie persönlich sinnvoll ist.